Februar 7, 2025
Annahmeverzug und böswilliges Unterlassen anderweitigen Verdienstes (Teil I)
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit seinem Urteil vom 7. Februar 2024 (5 AZR 177/23) wichtige Grundsätze zur Anrechnung von anderweitigem Verdienst bei Annahmeverzug klargestellt. Die Entscheidung betrifft den Anspruch auf Annahmeverzugs – im Falle einer unwirksamen ordentlichen Kündigung, für den Zeitraum nach dem Ende einer etwaigen Kündigungsfrist und Annahmeverzugslohn im Falle einer unwirksamen fristlosen Kündigung.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit seinem Urteil vom 7. Februar 2024 (5 AZR 177/23) wichtige Grundsätze zur Anrechnung von anderweitigem Verdienst bei Annahmeverzug klargestellt. Die Entscheidung betrifft den Anspruch auf Annahmeverzugs – im Falle einer unwirksamen ordentlichen Kündigung, für den Zeitraum nach dem Ende einer etwaigen Kündigungsfrist und Annahmeverzugslohn im Falle einer unwirksamen fristlosen Kündigung.

